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Luftverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beförderung von Personen, Post und Fracht mit Luftfahrzeugen (Flugzeugen, Luftschiffen, Ballonen etc.) sowie die Benutzung des Luftraums mit Flugmodellen (§ 1 II LuftVG).

    Der gewerbliche Luftverkehr unterteilt sich in Linienverkehr (regelmäßiger flugplanmäßiger, zu öffentlich bekannt gegebenen Abflugzeiten stattfindender Verkehr auf festgelegten Routen zu veröffentlichten Tarifen mit Betriebspflicht und Beförderungspflicht) und Gelegenheitsverkehr, auch Bedarfs- oder Charterverkehr genannt. Zudem unterscheidet man zwischen nationalem und internationalem Luftverkehr.

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