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Luftverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beförderung von Personen, Post und Fracht mit Luftfahrzeugen (Flugzeugen, Hubschrauber, Luftschiffen, Ballonen etc.) sowie die Benutzung des Luftraums mit Flugmodellen (§ 1 II LuftVG). Der gewerbliche Luftverkehr unterteilt sich in Linienverkehr (regelmäßiger flugplanmäßiger, zu öffentlich bekannt gegebenen Abflugzeiten stattfindender Verkehr auf festgelegten Routen zu veröffentlichten Tarifen mit Betriebspflicht und Beförderungspflicht) und Gelegenheitsverkehr, auch Bedarfsflug-, Anforderungs- oder Charterverkehr (gewerbsmäßige Verkehre insbesondere ohne explizite Linienbindung, Betriebs- und Beförderungspflicht) genannt. Seit 1993 wird innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes keine rechtliche Trennung zwischen diesen Verkehrsformen vorgenommen, sodass bspw. der touristische Linienverkehr, der früher zumeist als Charterverkehr durchgeführt wurde, heute dem Linienverkehr zugerechnet wird. Zudem unterscheidet man zwischen interkontinentalem, kontinentalem und regionalen Luftverkehr.

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