Zitierfähige Version
- Revision von Lotterievertrag vom 19.02.2018 - 16:47
- Revision von Lotterievertrag vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Lotterievertrag vom 30.11.2017 - 14:04
- Revision von Lotterievertrag vom 28.02.2013 - 15:07
- Revision von Lotterievertrag vom 06.04.2010 - 10:00
- Revision von Lotterievertrag vom 27.08.2009 - 08:52
- Revision von Lotterievertrag vom 08.06.2009 - 11:11
Lotterievertrag
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Der Vertrag besteht zwischen Spielunternehmer und Teilnehmern; er ist gerichtet auf die Ausspielung von Geldgewinnen. Ist die Lotterie staatlich genehmigt, so ist der Lotterievertrag verbindlich (§ 763 BGB).
Eine öffentlich veranstaltete Lotterie ohne staatliche Genehmigung ist strafbar (§ 284 StGB).
Eine nichtöffentliche Lotterie kann zwar auch ohne staatliche Genehmigung veranstaltet werden, doch entstehen durch sie keine klagbaren Verbindlichkeiten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon