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Nettolohn
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Der Nettolohn bzw. das Nettogehalt bezeichnet den Teil des Lohns, der an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird und damit für den Lebensunterhalt verfügbar ist. Nettolohnrechnung ist Aufgabe der Lohnbuchführung.
2. Nettolohn als vereinbartes Arbeitsentgelt (Nettolohnvereinbarung): Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung werden nach dem entsprechenden Bruttolohn berechnet; sie sind in voller Höhe durch den Arbeitgeber abzuführen.
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