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Notenstückelung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Ausgabe der Euro-Noten erfolgt durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), d.h. die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die zwölf nationalen Mitgliedsnotenbanken des Eurosystems. In der Bundesrepublik Deutschland hat ausschließlich die Deutsche Bundesbank das Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten. Euro- und Cent-Münzen werden von der Bundesregierung ausgegeben, aber von der Bundesbank in Umlauf gebracht.

    Genaue Stückelung der Euro-Banknoten: 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5 Euro.

    Euro-Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent, 1 und 2 Euro.

    Nach EG-Verordnung des Rates Nr. 974/ 98 vom 3.5.1998 ist im Euroraum niemand außer der ausgebenden Behörde und in nationalen Rechtsvorschriften zu nennenden Personen dazu verpflichtet, mehr als 50 Münzen in einer Zahlung anzunehmen. Mit dieser Regelung ist keine Wertangabe verbunden. Das Münzgesetz vom 21.12.1999 (MünzG 2002) ergänzt diese Vorschrift in Bezug auf Euro-Gedenkmünzen. Die Annahmepflicht von dt., auf Euro lautende Gedenkmünzen ist auf 100 Euro je Zahlung beschränkt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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