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Konsolidierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konsolidation.

    I. Finanzwissenschaft:

    Begrenzung und Rückführung von öffentlichen Defiziten in den Haushalten der Gebietskörperschaften und Parafisci (Haushaltskonsolidierung).

    II. Betriebswirtschaftslehre:

    1. Transformation von Schulden in Eigenkapital oder langfristige Verbindlichkeiten.

    Anders: Sanierung.

    2. Aufrechnung konzerninterner Vorgänge (z.B. Beteiligungen, interne Warenströme).

    Vgl. auch Konzernabschluss.

    III. Bankwesen:

    Zusammenziehung unterschiedlicher Anleihen zu einer einheitlichen; auch als Unifizierung bezeichnet.

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