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junge Aktien
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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neue Aktien; die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien, im Gegensatz zu den alten Aktien. Die Inhaber alter Aktien erhalten i.d.R. ein Bezugsrecht auf die jungen Aktien oder auf einen Teil davon. Sobald die jungen Aktien den alten hinsichtlich Dividende etc. gleichstehen, entfällt die Bezeichnung "junge Aktie" und die gesonderte Notierung im Börsenverkehr.
Vgl. auch Freiaktien.
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