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International Accounting Standards Board (IASB)

Definition: Was ist "International Accounting Standards Board (IASB)"?

Das International Accounting Standards Board ist für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards zuständig.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Kennzeichnung: früher International Accounting Standards Committee (IASC), ist eine 1973 insbesondere von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegründete privatrechtliche Organisation, deren Aufgabe die Erarbeitung und Veröffentlichung von international harmonisierten Rechnungslegungsverlautbarungen ist. Über die Förderung der weltweiten Akzeptanz dieser Verlautbarungen soll eine internationale Verbesserung und Harmonisierung von Rechnungslegungsgrundsätzen, -methoden und -verfahren erreicht werden.

    2. Organisation: Im Zuge einer umfassenden Reorganisation zum Jahreswechsel 2000/2001 hat die Trägerorganisation des International Accounting Standards Board (IASB), die IASC Foundation, eine neue Satzung erlassen und ihren bisher als IASC Board bezeichneten Standardisierungsrat neu besetzt und in International Accounting Standards Board umbenannt. Die Mitglieder der in London ansässigen IASC Foundation setzen sich aus den auf dem Gebiet der Rechnungslegung tätigen Berufsgruppen zusammen. Ein Gremium von 22 Treuhändern vertritt die IASC Foundation, etwa bei der Ernennung der Mitglieder des International Accounting Standards Board und weiterer Gremien. Das International Accounting Standards Board besteht aus 14 Mitgliedern, die sowohl unterschiedliche Regionen als auch verschiedene Interessengruppen repräsentieren sollen. Ihm obliegt im Wesentlichen die Erarbeitung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsverlautbarungen. Bei seinen Fach- und Führungsaufgaben wird das IASB von einem Mitarbeiterstab unterstützt. Daneben nehmen die nationalen Standardisierungsgremien (etwa das DRSC) und andere Interessengruppen über eine Mitarbeit im Standards Advisory Council (SAC) sowie in diversen Advisory Committees Einfluss auf die Arbeit des IASB. Erläuternde Verlautbarungen zu speziellen Rechnungslegungsfragen werden darüber hinaus vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) entwickelt. Der bis zur Verabschiedung der Rechnungslegungsverlautbarungen zu durchlaufende Standard-Setting Process ähnelt dem des Financial Accounting Standards Board (FASB). Sämtliche interessierte Personen oder Verbände weltweit haben die Möglichkeit, über schriftliche Stellungnahmen oder öffentliche Anhörungen ihre Ansichten in diesen Prozess einzubringen. 

    3. Verlautbarungsart: Zentrale Verlautbarungsart des IASB sind die International Financial Reporting Standards (IFRS), zu denen bisher auch die (z.T. obsoleten) 41 International Accounting Standards (IAS) gehören. Die IFRS sind fortlaufend nummeriert und regeln jeweils einzelne spezielle Rechnungslegungsbereiche. Der erste vom IASB veröffentlichte IFRS 1 beschreibt die erstmalige Anwendung der IFRS durch Unternehmen, die bisher nach anderen Rechnungslegungssystemen bilanzieren. Derzeit liegen 8 IFRS-Standards (Stand 2009) vor. Sämtliche IAS/IFRS basieren auf dem vom IASC im Jahr 1989 veröffentlichte „Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements“ (Framework). Es enthält Ausführungen zu Zielsetzung und Grundprinzipien der Rechnungslegung. Daneben werden vom IFRIC in unregelmäßigen Abständen weitergehende Interpretationen zu bestehenden Rechnungslegungsstandards herausgegeben. Bisher existieren 18 Interpretations (Stand 2009).

    Vgl. auch Internationale Rechnungslegung.

     

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