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Nachlassverbindlichkeiten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Schulden des Erblassers (Erblasserschulden) und die aus Anlass des Erbfalls entstehenden Verbindlichkeiten (Erbfallschulden) sowie die Kosten der Verwaltung des Nachlasses. Für N. haftet der Erbe (Erbenhaftung).
2. Für die Berechnung der Erbschaftsteuer können die N. von dem maßgebenden Wert abgezogen werden.
3. Wenn N. höher sind als das Erbe, können sie u.U. als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
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