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Kapitalbeschaffung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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alle Maßnahmen zur Finanzierung von Unternehmungen mit dem Ziel, den Kapitalbedarf auf der Grundlage eines Finanzplans zu decken (Kapitalbeschaffung von Non-Profit-Organisationen: Fundraising).
1. Zu unterscheiden: a) nach Form des Kapitals:
(1) Beschaffung von Geld,
(2) Beschaffung von Sachgütern.
b) nach Herkunft des Kapitals:
(1) Beschaffung von Eigenkapital (Beteiligungen, Einlagen),
(2) Beschaffung von Fremdkapital (Kredite, Darlehen, Anleihen).
2. Bes. gesetzliche Regelung für die Kapitalbeschaffung bei AG und KGaA gemäß AktG: Kapitalbeschaffung durch Kapitalerhöhung sowie Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Gewinnschuldverschreibungen.
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