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NEA
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Abk. für Nuclear Energy Agency. 1. Begriff: Kernenergie-Agentur der OECD, gegründet am 20.12.1957 von den Mitgliedern der OEEC, ihre Satzung trat am 1.2.1958 in Kraft, Sitz Paris.
2. Mitglieder: Sämtliche OECD-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Neuseeland.
3. Struktur: Lenkungsausschuss (Steering Committee) und Sekretariat bei der OECD. Die NEA arbeitet eng mit der IAEA (International Atomic Energy Agency) sowie mit der Europäischen Kommission zusammen.
4. Ziele: Förderung und Entwicklung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken durch Errichtung gemeinsamer technischer und industrieller Anlagen, Harmonisierung und Rationalisierung nationaler Forschungs- und Investitionsprogramme, wissenschaftlich-technischer Erfahrungsaustausch; Zusammenarbeit auf dem Gebiet der technischen Ausbildung, Liberalisierung des internationalen Handels mit Kernbrennstoffen. Ferner erarbeitet die NEA Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften und entwarf u.a. Konventionen über nukleare Haftpflicht (1968) und Sicherheitskontrolle (1957).
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