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Moratorium
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Allgemein
1. In Zeiten wirtschaftlicher Schwäche eines Unternehmens (oder Staates) durch die Kreditgeber (Kreditinstitute, Lieferanten) gewährter Zahlungsaufschub, d.h., fällige Zinsen und Tilgungen werden gestundet. Moratorien münden oft in Sanierungskredite, wobei die öffentliche Hand gelegentlich für Zusatzkredite Ausfallbürgschaften (Landesbürgschaften) von 60–80 Prozent gewährt, um Arbeitsplätze zu erhalten.
2. Auf Gesetz oder Vertrag gegründeter befristeter Zahlungsaufschub fälliger Zinsen und Kapitalrückzahlungen privater und staatlicher in- und ausländischer Verpflichtungen.
Moratorien im Bankwesen
Bei Schwierigkeiten von Kreditinstituten, die zu schwerwiegenden Gefahren für die Gesamtwirtschaft führen können (insbesondere zu Störungen des geordneten Ablaufs des allgemeinen Zahlungsverkehrs), kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorübergehend das Institut für den Verkehr mit der Kundschaft schließen und ein Zahlungs- sowie Veräußerungsverbot erlassen (§ 47 KWG). Für die Dauer des Moratoriums sind Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen gegen das Kreditinstitut sowie das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreditinstituts nicht zulässig.
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