Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von kartellrechtliche Ausnahmebereiche vom 06.02.2013 - 11:40
- Revision von kartellrechtliche Ausnahmebereiche vom 19.02.2018 - 17:02
- Revision von kartellrechtliche Ausnahmebereiche vom 29.11.2017 - 12:54
- Revision von kartellrechtliche Ausnahmebereiche vom 06.02.2013 - 11:40
- Revision von kartellrechtliche Ausnahmebereiche vom 09.01.2013 - 13:57
- Revision von kartellrechtliche Ausnahmebereiche vom 17.09.2009 - 09:33
- Revision von kartellrechtliche Ausnahmebereiche vom 16.07.2009 - 15:14
- Revision von kartellrechtliche Ausnahmebereiche vom 08.06.2009 - 11:48
kartellrechtliche Ausnahmebereiche
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausnahmen vom Kartellverbot für Unternehmen und Verbände der Landwirtschaft einschließlich Fischerei (§ 28 GWB), für bestimmte Verträge der Wasserwirtschaft (§ 31 GWB), für forstwirtschaftliche Erzeugervereinigungen und ähnliche Zusammenschlüsse der Forstwirtschaft (§ 40 BWaldG) sowie für vertikale Preisbindungen bei Zeitungen und Zeitschriften (§ 30 GWB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon