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Revision von Leichtkraftrad vom 01.04.2010 - 13:31
Leichtkraftrad
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kraftrad (Krad) mit Hubraum von mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw (§ 18 II Nr. 4a StVZO), Fahrerlaubnisklasse A1.
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