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Nennwertaktie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Nennbetragsaktie, Summenaktie; Form der Aktie, die auf eine feste Summe (Nennwert, nach § 8 II AktG mind. ein Euro) lautet. Die Einlageverpflichtung des Aktionärs ist darauf begrenzt, ausgenommen, es wird ein höherer Ausgabebetrag festgelegt (Kapitalerhöhung). Das Verhältnis des Nennwerts zum Grundkapital ergibt den Umfang der von der Aktie repräsentierten Beteiligung.
Gegensatz: Quotenaktie, Stückaktie.
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