Stückaktie
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Aktie, die auf keinen Nennbetrag lautet. Alle Stückaktien einer Gesellschaft sind am Grundkapital mit gleichem Anteil beteiligt. Der auf einzelne Aktien anfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 1 Euro nicht unterschreiten. Aktien über einen geringeren Nennbetrag sind nichtig (§ 8 III AktG).
Die Stückaktie ist in Deutschland erst seit 1998 zugelassen. Sie stellt eine unechte nennwertlose Aktie dar. Der Grundgedanke der Stückaktie besteht darin, dass jede Aktie einen gleichgroßen Anteil des zur Verfügung stehenden Grundkapitals der Gesellschaft, das nennbetragsmäßig festgesetzt ist, repräsentiert. Die Gesamtzahl der Aktien erfasst das gesamte Grundkapital, durch einfache Division errechnet sich der Anteil des Grundkapitals je Aktie.
Vgl. auch Quotenaktie.