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Mehrheitsbeteiligung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Konzernrechts für den Fall, dass
(1) die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbstständigen Unternehmens einem anderen Unternehmen gehört oder
(2) einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.
Das betroffene Unternehmen steht in Mehrheitsbesitz (§ 16 AktG).
Bei Mehrheitsbeteiligung besteht u.U. Mitteilungspflicht.
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