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Revision von Insolvenzbeschlag vom 08.06.2009 - 11:45
Insolvenzbeschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inbegriff der Wirkungen, die die Insolvenzeröffnung in Ansehung der Insolvenzmasse ausübt, bes. Bindung des gesamten, dem Gemeinschuldner zz. der Insolvenzeröffnung gehörenden pfändbaren Vermögens zu Gunsten der Insolvenzgläubiger, Wegfall des Verwaltungs- und Verfügungsrechts des Gemeinschuldners und Übergang auf den Insolvenzverwalter.
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