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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

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    vom 19.3.2002 (BGBl I 1092) m.spät.Änd.; bezweckt einen ursprünglich bis Ende 2010 befristeten Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung in der allgemeinen Energieversorgung im Interesse von Energieeinsparung und Klimaschutz. Die Befristung wurde durch Gesetz vom 25.10.2008 (BGBl. I 2101) aufgehoben. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in mechanische und elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten Anlage. Das Gesetz erfasst nur die Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf der Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen. Wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein bundesweiter Belastungsausgleich vorgesehen.

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