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Konzessionsvertrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vertrag, durch den eine Gebietskörperschaft einem Versorgungs- oder Verkehrsunternehmen das ausschließliche Recht einräumt, die Einwohner mit Strom, Gas, Wasser oder Verkehrsleistungen zu versorgen und dabei erlaubt, öffentliche Straßen, Plätze etc. für die Verlegung der Verkehrswege bzw. Versorgungsleitungen zu benutzen. Im Zuge der Deregulierung bzw. Liberalisierung der Strom- und Gasversorgung wurde das durch den Konzessionsvertrag bisher gewährte Exklusivrecht der Versorgung aufgehoben und durch ein einfaches Wegerecht ersetzt.
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