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Subordinationskonzern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konzern, dessen Innenverhältnis durch finanzielle, wirtschaftliche oder personelle Abhängigkeit der Tochtergesellschaften von der herrschenden Konzernspitze (Holding-, Dachgesellschaft etc.) gekennzeichnet ist.
Gegensatz: Koordinationskonzern.
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