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Ruhegeld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Sozialversicherung:

    Leistung im Rahmen der Sozialversicherung.

    Vgl. auch Altersrente.

    II. Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung:

    Eine dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährte Rente oder Pension als zusätzliche soziale Leistung.

    Vgl. auch betriebliche Altersversorgung, Direktzusage, Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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