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Organisation der Unternehmungsleitung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die organisatorische Regelung (Organisation) der Handlungen in der (multipersonalen) Spitzeneinheit der Unternehmungshierarchie (Hierarchie) und der Beziehungen zwischen Hierarchiespitze und nachgelagerten Hierarchieebenen.

    2. Formen nach der Arbeitsteilung innerhalb der Spitzeneinheit: a) Ressortgebundene Unternehmungsführung: Die Mitglieder der Pluralinstanz an der Spitze der Hierarchie fungieren neben ihrer Mitwirkung an der Unternehmungsleitung zugleich jeweils auch als Leiter der einzelnen organisatorischen Teilbereiche auf der nachfolgenden Hierarchieebene; beruht auf dem Prinzip der Ressortkollegialität.

    b) Ressortlose Unternehmungsführung: Die Mitglieder der Spitzeneinheit werden lediglich im Rahmen der gemeinsamen Unternehmungsleitung tätig und übernehmen persönlich allenfalls entscheidungsvorbereitende „Sprecherfunktionen” für unterschiedliche Problemaspekte der Leitung.

    3. Rechtliche Regelung: Die Organisation der Unternehmungsleitung unterliegt in hohem Maße den Bestimmungen des Organisationsrechts.

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