Patentanwaltskammer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sitz in München.
Aufgaben: Beratung der Mitglieder in Fragen der Berufspflichten, bei Erstellung von Gutachten; Ausbildung der Bewerber für die Patentanwaltschaft; Mitarbeit in internationalen Gremien.