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Orderscheck

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Scheck mit Angabe des Begünstigten, der als Orderpapier durch Indossament übertragen werden kann. Eine Orderklausel ist überflüssig, da der Scheck ein geborenes Orderpapier ist. Orderschecks sind im dt. Zahlungsverkehr relativ selten, da in Deutschland Schecks regelmäßig eine Überbringerklausel enthalten und damit zum Inhaberscheck werden.

    Vgl. auch Bank-Oderscheck.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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