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Raiffeisenbanken
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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ländliche Kreditgenossenschaften (Spar- und Darlehnsvereine); Einrichtungen solidarischer Selbsthilfe, deren Anfänge auf Raiffeisen zurückgehen. Seit 1972 sind sie in der Bundesrepublik Deutschland mit den Volksbanken in einem gemeinsamen Spitzenverband, dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), organisiert. Aufgrund ihrer Ortsbezogenheit und entsprechend geringer Betriebsgröße besteht eine rege Zusammenarbeit mit dem genossenschaftlichen Finanzverbund. Raiffeisenbanken sind i.d.R. Universalbanken; einige gleichzeitig mit Warengeschäft.
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