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Revision von Regelbetrag vom 19.05.2008 - 15:59
Regelbetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Kind kann von dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, Unterhalt als Prozentsatz eines Regelbetrages verlangen (§ 1612a BGB i.V. mit Regelbetragsverordnung vom 6.4.1998 (BGBl I 666, 668) m.spät.Änd.). Die Höhe hängt ab vom Kindesalter. Jährliche Erhöhung gemäß der jeweiligen Rentenanpassung.
Vgl. auch Unterhaltspflicht.
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