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Störung der Geschäftsgrundlage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage.

    2. Rechtsfolgen: Entgegen dem Grundsatz pacta sunt servanda kann diese Veränderung unter folgenden Voraussetzungen zur Vertragsanpassung oder zum Rücktritt führen (§ 313 BGB):
    (1) Die Parteien hätten den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderungen bei Vertragsschluss vorausgesehen hätten.

    (2) Einem Vertragspartner muss das Festhalten am Vertrag unzumutbar sein.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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