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Sicherheitsleistung

Definition: Was ist "Sicherheitsleistung"?

I. Bürgerliches Recht und II. Steuerrecht: Vielfach durch Gesetz oder Abrede der Parteien vorgesehenes Mittel, v.a. zur Abwendung bestimmter Rechtsnachteile, z.B. bei vorläufiger Vollstreckbarkeit eines Urteils. III. Zollrecht: Forderung der Leistung einer vollen oder teilweisen Sicherheit für auf den betreffenden Waren ruhende Einfuhrabgaben.

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Bürgerliches Recht
    2. Steuerrecht
    3. Zollrecht

    Bürgerliches Recht

    Vielfach durch Gesetz oder Abrede der Parteien vorgesehenes Mittel, v.a. zur Abwendung bestimmter Rechtsnachteile, z.B. bei vorläufiger Vollstreckbarkeit eines Urteils; verschiedene Arten der Sicherheitsleistung in §§ 232–240 BGB; zur Abwendung des Vermieterpfandrechts § 562c BGB; in der Praxis kommt die Sicherheitsleistung hauptsächlich in Form der Bankbürgschaft vor.

    Steuerrecht

    Entsprechendes gilt im Steuerrecht (§§ 241–248 AO), wenn Sicherheitsleistung gefordert werden kann, z.B. bei Aussetzung der Steuerfestsetzung oder Vollziehung (§ 361 AO), Stundung (§ 222 AO).

    Zollrecht

    (Art. 189 ff. ZK; §§ 241–248 AO): Forderung der Leistung einer vollen oder teilweisen Sicherheit für auf den betreffenden Waren ruhende Einfuhrabgaben, z.B. bei der Gewährung von Zahlungsaufschub, im gemeinschaftlichen Versandverfahren, bei Erteilung von Carnets TIR, bei Zolllagern, in der vorübergehenden Verwendung und anderen Nichterhebungsverfahren.

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