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Soziallohn
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Teil der Vergütung im Rahmen einer sozialgerechten Entgeltgestaltung durch Berücksichtigung u.a. des Alters und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, des Familienstandes oder der Zahl der Kinder. Ist eine Form des Bedürfnislohns. Daneben sollen hierüber auch soziale Nachteile ausgegliche werden, die sich aufgrund des Arbeitsverhältnisses ergeben, etwa indem Zuschüsse zum Kantinenessen, oder Fahrtgeld durch den Arbeitgeber gewährt werden.
Sonderform: Familienlohn.
Vgl. auch Sozialzulage.
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