Zitierfähige Version
- Revision von Organisationsverfassung vom 19.02.2018 - 17:06
- Revision von Organisationsverfassung vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Organisationsverfassung vom 28.02.2013 - 14:50
- Revision von Organisationsverfassung vom 24.02.2010 - 11:26
- Revision von Organisationsverfassung vom 02.12.2009 - 15:24
- Revision von Organisationsverfassung vom 17.09.2009 - 13:38
- Revision von Organisationsverfassung vom 10.07.2008 - 15:36
Organisationsverfassung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
institutionelle Ordnung des Verhältnisses von verfassungskonstituierenden Interessen und Unternehmensführung in der Unternehmensverfassung.
1. Für die AG in den nationalen Aktienrechten zwei organisatorische Grundtypen:
(1) Die dreigliedrige Verfassungsstruktur mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Außer in der Bundesrepublik Deutschland existiert dieses Modell noch in Frankreich (neues Recht), Holland (große AG), Italien und Österreich.
(2) Die zweistufige Lösung mit Hauptversammlung und Verwaltungsrat bzw. Board (Board System). Das Modell ist am meisten verbreitet, z.B. in Belgien, Dänemark, Frankreich (altes Recht), Griechenland, Großbritannien, Holland (kleine AG), Japan, Kanada, Schweden, Schweiz, Spanien und den USA.
2. Bedeutung: Dominant für die Entwicklung der Organisationsverfassung erscheint das dreistufige Modell. Ein Übergang vom drei- auf das zweistufige System fand bei aktienrechtlichen Reformen nicht statt; das dreigliedrige Modell hingegen verbreitete sich in Europa (Holland, Frankreich).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon