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Revision von Steuerzuschlag vom 05.06.2009 - 14:56
Steuerzuschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen auf den Betrag der endgültig geschuldeten Steuer erhobener Zuschlag, z.B. wenn die Abgabefrist der Steuererklärung nicht eingehalten wird, Verspätungszuschlag. Steuerzuschläge sind steuerliche Nebenleistungen (§ 3 IV AO).
Vgl. auch Säumniszuschlag.
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