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Revision von Periodeneinzelkosten vom 05.06.2009 - 13:09

Periodeneinzelkosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einzelkosten, die innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode, z.B. Monat (Monatseinzelkosten), Quartal (Quartalseinzelkosten), Halbjahr (Halbjahreseinzelkosten) und Jahr (Jahreseinzelkosten) abgebaut (Abbaufähigkeit von Kosten) und damit diesem Zeitabschnitt exakt zugerechnet werden können.

    Gegensatz: Periodengemeinkosten.

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