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öffentlich unterstützte Exportkredite

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreditfinanzierung von Ausfuhrgeschäften, bei denen die Finanzierungskonditionen (Zinssätze, Laufzeiten) aufgrund einer aus Mitteln öffentlicher Haushalte gewährten Unterstützung günstiger sind als bei einer rein kommerziellen Exportfinanzierung. Öffentlich unterstützte Exportkredite sind ein Instrument der Exportförderung. Die Unterstützung kann darin bestehen, dass aus öffentlichen Haushalten Zinszuschüsse zu kommerziell refinanzierten Exportkrediten gewährt werden (in Deutschland für Exporte von Seeschiffen und zivilen Flugzeugen) oder dass aus öffentlichen Mitteln Kredite zu vorteilhaften Konditionen angeboten werden (ERP-Programme). Art und Umfang zulässiger öffentlich unterstützter Exportkredite sind im OECD-Konsensus geregelt.

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