OECD-Konsensus
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Übereinkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der OECD, bestimmte Mindeststandards bei öffentlich unterstützten Exportkrediten (mit Laufzeiten über zwei Jahren) einzuhalten. Dazu zählen auch die Exportkreditgarantien des Bundes. Zweck dieses Übereinkommens ist die Eindämmung eines internationalen Subventionswettlaufs, bei dem einzelne Staaten ihrer jeweiligen Exportwirtschaft Wettbewerbsvorteile durch die Gewährung von Exportkrediten verschaffen, die aus öffentlichen Mitteln subventioniert werden. Im Einzelnen regelt der OECD-Konsensus, dass ein öffentlich unterstützter Exportkredit maximal 85 Prozent des Ausfuhrwertes betragen darf, d.h. dass der Käufer eine entsprechende Anzahlung leisten muss, bestimmte Kreditlaufzeiten nicht überschritten werden und die Zinssätze eine Mindesthöhe nicht unterschreiten dürfen. Die jeweils aktuellen Parameter des OECD-Konsensus sind im Internet zugänglich.