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Personalkosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Rechnungswesen:

    Alle durch den Einsatz von Arbeitnehmern entstehenden Kosten.  Zu den Personalkosten gehören Fertigungslöhne und Hilfslöhne, Gehälter, gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen sowie alle übrigen Personalnebenkosten. Nicht zu den Personalkosten sondern zu den kalkulatorischen Kosten rechnet man den kalkulatorischen Unternehmerlohn.

    II. Amtliche Statistik:

    Entgelt für geleistete Arbeit. Personalkosten werden im Rahmen der Arbeitskostenerhebungen ermittelt. Personalkosten umfassen: Lohn- und Gehaltssumme für Arbeiter und Angestellte (ohne Auszubildende), vermindert um alle Zahlungen, die nicht unmittelbar laufender Verdienst für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sind, bes. um Sonderzahlungen und die Vergütung arbeitsfreier Tage (Personalnebenkosten).

    Bedeutung der Personalkosten als Arbeitskosten in der Bundesrepublik Deutschland: Löhne und Gehälter.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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