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Personalkosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Rechnungswesen
    2. Amtliche Statistik

    Rechnungswesen

    Alle durch den Einsatz von Arbeitnehmern entstehenden Kosten.  Zu den Personalkosten gehören Fertigungslöhne und Hilfslöhne, Gehälter, gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen sowie alle übrigen Personalnebenkosten. Den kalkulatorischen Unternehmerlohn rechnet man nicht zu den Personalkosten, die im externen Rechnungswesen angesetzt werden (Personalaufwand) - er gehört ausschließlich in das interne Rechnungswesen und zählt zu den kalkulatorischen Kosten (Zusatzkosten).

    Amtliche Statistik

    Entgelt für geleistete Arbeit. Personalkosten werden im Rahmen der Arbeitskostenerhebungen ermittelt. Personalkosten umfassen: Lohn- und Gehaltssumme für Arbeiter und Angestellte (ohne Auszubildende), vermindert um alle Zahlungen, die nicht unmittelbar laufender Verdienst für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sind, bes. um Sonderzahlungen und die Vergütung arbeitsfreier Tage (Personalnebenkosten).

    Bedeutung der Personalkosten als Arbeitskosten in der Bundesrepublik Deutschland: Löhne und Gehälter.

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