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Personenkonten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kontokorrentkonten; Konten der Kunden (Debitoren) und Lieferer (Kreditoren). Die Personenkonten werden meist in Form von besonderen Nebenbüchern (Kontokorrent) geführt. Zum Abschluss werden Saldenlisten angefertigt, die mit den entsprechenden Salden der Hauptbuchkonten übereinstimmen müssen.

    Verzicht auf Personenkonten: nur möglich bei barem Kunden- und Lieferantenverkehr.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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