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Redaktionsstatut

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Organe der Mitsprache und Mitbestimmung vorsehende bes. Vereinbarung in Presse- und Medienunternehmen. Redaktionsstatute sollen der inneren Pressefreiheit dienen, v.a. der Absicherung der Stellung der Redakteure gegenüber dem Verleger, sowie der „Demokratisierung” der Massenmedien. Zulässigkeit und rechtliche Ausgestaltung der Redaktionsstatute ist umstritten, v.a. auch das Verhältnis zum Betriebsrat, der in Tendenzbetrieben nur eingeschränkt Mitbestimmungsrechte (§ 118 I BetrVG) hat.

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