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Revision von Singularinstanz vom 10.02.2010 - 14:27
Singularinstanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine mit nur einem Handlungsträger besetzte Instanz. Die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem Direktorialprinzip.
Gegensatz: Pluralinstanz.
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