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Rügepflicht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Es handelt sich um eine bes. Obliegenheit des Käufers. Rügepflicht besteht u.U. beim Handelskauf zur Erhaltung der Ansprüche aus der Sachmängelhaftung.

    Vgl. auch Mängelrüge, Mängelanzeige.

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