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Scheckbetrug
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Scheckmissbrauch; der durch die Hingabe ungedeckter Schecks an Zahlungs Statt begangene Betrug, vielfach mit Vordatierung des Schecks verknüpft.
Da der Betrug im Sinn des § 263 StGB nur bei Vorsatz des Täters und Bereicherungsabsicht gegeben ist, handelt es sich nicht um einen Scheckbetrug, wenn lediglich im Zeitpunkt der Begebung des Schecks keine Deckung vorhanden ist, der Aussteller aber den Scheck begeben hat, weil er annahm, dass sie bei Vorlegung vorhanden sein würde.
Anders: Scheckfälschung (Fälschung).
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