Vordatierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Angabe eines mit dem Tag der Ausstellung nicht übereinstimmenden späteren Datums etc.
1. Vordatierung von Schecks: Erfolgt i.d.R., weil der Aussteller z.Z. der Ausstellung nicht über ein ausreichendes Guthaben verfügt. Um der missbräuchlichen Vordatierung des Schecks als Kreditpapier entgegenzuwirken, ordnet Art. 28 II ScheckG an, dass der vordatierte Scheck auch dann am Tage der Vorlegung zahlbar ist, wenn dieser Tag noch vor dem Ausstellungsdatum liegt.
2. Vordatierung von Druckwerken: Impressum.
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