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Pfandbrief

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hypothekenpfandbrief. 1. Begriff: Anleihe, die von Realkreditinstituten (Hypothekenbanken, Landesbanken, Pfandbriefanstalten) zur Finanzierung von Hypothekendarlehen vergeben wird.

    2. Rechtsgrundlage: Hypothekenbankgesetz und Pfandbriefgesetz.

    3. Charakterisierung: Pfandbriefe werden unterschiedlich nach Zinssatz mit einem Disagio emittiert. Sie müssen in voller Höhe durch nach bestimmten Grundsätzen zu gewährende Hypotheken oder Grundschulden u.U. auch durch Ersatzdeckung gedeckt sein und sind zur Anlegung von Mündelgeldern geeignet (mündelsichere Papiere). Der Zinsfuß der Pfandbriefe liegt i.Allg. etwas über dem der Staatsanleihen. Der Pfandbriefinhaber hat kein Kündigungsrecht. Rückzahlung erfolgt meist durch Auslosung, globale Kündigung (meist einzelner Serien) oder freihändigen Rückkauf. Die Pfandbriefe werden an der Börse gehandelt. Der Kurs ist meist sehr beständig.

    3. Sonderformen: Schiffspfandbrief, Sozialpfandbrief.

    Vgl. auch Kommunalobligationen.

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