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Staatenloser

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Person, die keine Staatsangehörigkeit besitzt. Nach dem Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.6.1977 (BGBl I 1101) m.spät.Änd. sind Staatenlose unter erleichterten Voraussetzungen einzubürgern.

    Vgl. auch Einbürgerung.

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