Staatenloser
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Person, die keine Staatsangehörigkeit besitzt. Nach dem Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.6.1977 (BGBl. I 1101) m.spät.Änd. sind Staatenlose unter erleichterten Voraussetzungen einzubürgern.
Vgl. auch Einbürgerung.
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