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Warenprobe

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Marketing:

    Kleine Menge einer Ware, die möglichen Käufern zu bestimmungsgemäßem Gebrauch gegeben werden. Warenproben sind häufig eingesetzte Werbemittel beim Absatz z.B. von Wein, Sekt, Spirituosen, Parfümeriewaren sowie bei der Einführung neuer Produkte (Marken).

    Vgl. auch Warenmuster.

    II. Wettbewerbsrecht:

    Kundenfang.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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