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Übergangsarbeitsmärkte
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1. Begriff: spezifische institutionelle Arrangements, die sämtliche unvermeidlichen Übergänge auf dem Arbeitsmarkt bzw. deren Risiken im Erwerbsverlauf absichern sollen, nicht nur die zwischen Beschäftigung und Nicht-Beschäftigung schaffen.
2. Charakteristika: Sie verfolgen das Ziel flexibler Beschäftigungssicherheit und sind durch folgende Merkmale charakterisiert: Brücken zwischen Erwerbstätigkeit und anderen produktiven Tätigkeiten, Absicherung durch Tarifverträge und Recht oder Gesetz, Kombination niedriger und unstetiger Lohneinkommen mit Transfer- oder Vermögenseinkommen, Finanzierung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit. Sog. Beschäftigungsbrücken schaffen Übergänge zwischen Bildung und Beruf, Teilzeit- und Vollzeit- bzw. selbstständiger und abhängiger Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Beschäftigung, Bildungs- und Beschäftigungssystem, privater Haushalts- und Erwerbstätigkeit, Erwerbstätigkeit und Rente. Bedeutsam ist das Konzept u. a. für atypische Beschäftigung.
Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.
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