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Vertragshändler
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selbstständiger Gewerbetreibender, der aufgrund eines Vertrages ständig damit betraut ist, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (Eigengeschäft) Waren zu vertreiben, und der verpflichtet ist, sich für deren Absatz nach der Konzeption des Herstellers einzusetzen. Vertragshändler sind meist wirtschaftlich stark abhängig vom Hersteller. Üblich sind Absatzbindungen, wie z.B. die Abnahme von Mindestmengen, die Unterhaltung eines (Ersatzteil-)Lagers, die Bereitstellung von Servicemaßnahmen (Wartung, Reparatur), die Durchführung bestimmter Werbemaßnahmen sowie die Verpflichtung, keine Konkurrenzgüter zu führen bzw. ausschließlich für den Kontraktgeber tätig zu sein (Ausschließlichkeitsbindung, Exklusivvertrieb). Der Vertragshändler benutzt den Namen und die Marke(n) des Kontraktgebers; ihm wird i.d.R. Gebietsschutz eingeräumt (Alleinvertriebsrecht). Ausnahmsweise kann sich der Kontraktgeber das Recht vorbehalten, bestimmte Abnehmer im Verkaufsgebiet des Vertragshändlers direkt zu beliefern, z.B. Behörden oder überregional tätige Großabnehmer. Vertragshandelssysteme können den Wettbewerb einschränken und stehen daher unter bes. Beobachtung durch die Wettbewerbsbehörden.
Beispiele: Automobilvertrieb, Benzinabsatz.
Vgl. auch Kontraktmarketing.
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