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Wirtschaftsunion

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusammenschluss von selbstständigen Staaten zu einem gemeinsamen Wirtschaftsgebiet mit binnenmarktgleichen Verhältnissen (multinationale, gemeinschaftliche Volkswirtschaft; in der EU: Einheitlicher Binnenmarkt). Die Verwirklichung einer Wirtschaftsunion erfolgt im Wege einer stufenweisen Harmonisierung der Außen- und Binnenwirtschaftspolitik der Mitgliedssstaaten sowie ihrer Sozialpolitik. Ein Großteil der nationalen Rechtsordnung wird durch supranationales Recht ersetzt oder diesem angepasst.

    Beispiel: EWWU.

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